Vereinssatzung

Satzung Feuerwehrverein der Freiwilligen Feuerwehr Cramonshagen

Name und Sitz:
Der Verein führt den Namen Feuerwehrverein der Freiwilligen Feuerwehr Cramonshagen, hat
den Sitz in Cramonshagen und soll beimzuständigen Amtsgericht eingetragen werden.Er führt den Zusatz e. V.

Zweck und Ziel:
Der Verein fördert den Brandschutz und das Interesse an der Freiwilligen Feuerwehr Cramonshagen.
Er unterstützt die Feuerwehr materiell und er fördert die

Kameradschaft und führt Veranstaltungen für die Feuerwehr durch. Dabei verfolgt der Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenverordnung, er
ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die
Vereinsmittel dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder
erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins, es darf keine Person durch Ausgaben
die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Mitgliedschaft:
Der Verein hat aktive und passive Mitglieder, es können natürliche Personen, juristische Personen und Körperschaften sein. Die Mitglieder durch schriftliche Beitrittserklärung und endet durch Austritt, Ausschuss oder Tod. Der Ausschluss wird durch Vorstandsbeschluss verhängt, wenn sich ein Mitglied schwere Verstöße gegen die Vereinsregeln zuschulden kommen lässt. Über Beitritt und Ausstritt entscheidet der Vorstand.

Rechte und Pflichten der Mitglieder :
Alle Mitglieder haben in der Mitgliederversammlung Stimmrecht und können Anträge stellen. Sie wählen den Vorstand, haben den in der Mitgliederversammlung festgelegten Jahresbeitrag zu Bezahlen und den Verein in seinen Zielen zu unterstützen.

Vereinsorgane:

Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
Die
Mitgliederversammlung wird einmal jährlich mit einer Frist von 12 Tagen mittels Aushang am schwarzen Brett und auf der Homepage im Internet unter Nennung der Tagesordnung
einberufen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann mit ein drittel der Mitgliederstimmen gefordert werden.
Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher

Mehrheit der erschienenen Mitglieder, bei Vereinsauflösung mit Zweidrittelmehrheit.
Die
Versammlungen werden protokolliert und das Protokoll wird von 2 Mitgliedern unterzeichnet.
Die Mitgliederversammlung kann Geschäftsordnungen erlassen, die weitere
Bereiche regeln.
Der Vorstand, bestehend aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, wird von der
Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit auf unbestimmte Zeit gewählt. Die beiden Vorsitzenden sind jeder für sich allein vertretungsbefugt.

Vereinsauflösung:
Die Vereinsauflösung kann die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit beschließen.
Die Vorsitzenden werden zum Liquidator bestimmt. Sie haben die Vereinsauflösung beim
Amtsgericht und dem Finanzamt anzumelden. Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall der
Gemeinnützigkeit, fallt das Vermögen des Vereins an die Freiwillige Feuerwehr Cramonshagen, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu
verwenden hat.

Cramonshagen
 
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